Kategorie: Jahrgang


  • Für die Rente mit 65 ohne Abschlag brauchst du als Jahrgang 1964 die Wartezeit von 45 Jahren. Dafür zählen Pflichtbeiträge, Berücksichtigungszeiten und bestimmte Leistungszeiten. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt in der Regel nicht mit. Warum das bei Jahrgang 1964 wichtig wird, zeige ich dir im Video. Das ganze Video findest du…

  • Rente Jahrgang 1964: Diese drei Wege in die Rente stehen dir offen

    Mit Jahrgang 1964 hast du drei Wege in die Rente. Mit 67 gehst du ohne Abschlag. Mit 63 geht es früher, dann fehlen dir dauerhaft bis zu 14,4 % Rente. Mit 65 geht es ohne Abschlag, aber nur mit 45 Versicherungsjahren. Welcher Weg zu dir passt, hängt von deinem Versicherungsverlauf ab. Im Video gehe ich…