Mit Jahrgang 1964 hast du drei Wege in die Rente. Mit 67 gehst du ohne Abschlag. Mit 63 geht es früher, dann fehlen dir dauerhaft bis zu 14,4 % Rente. Mit 65 geht es ohne Abschlag, aber nur mit 45 Versicherungsjahren. Welcher Weg zu dir passt, hängt von deinem Versicherungsverlauf ab. Im Video gehe ich die Möglichkeiten für deinen Jahrgang durch.
Das ganze Video findest du auf YouTube:
Welche Wege in die Rente gibt es für Jahrgang 1964?
Du bist 1964 geboren. Dann liegt deine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. So steht es in § 35 SGB VI. Wer die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, bekommt mit 67 die Regelaltersrente ohne Abschlag.
Vorher gibt es zwei Türen. Die erste ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür brauchst du 35 Jahre Wartezeit, und du kannst sie ab 63 beantragen. Die zweite ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dafür brauchst du 45 Jahre Wartezeit und das 65. Lebensjahr. So regelt es § 38 SGB VI.
Was kostet dich die Rente mit 63?
Wer vor der Regelaltersgrenze geht, bekommt einen Abschlag. Er beträgt 0,3 % pro Monat, den du früher gehst. Das steht in § 77 SGB VI. Von 63 bis 67 sind das 48 Monate. Du rechnest 48 mal 0,3 % und kommst auf 14,4 %. Und der Abschlag bleibt dir ein Leben lang.
Nehmen wir an, deine Rente läge mit 63 bei 1.400 Euro brutto, vor dem Abschlag. Dann bleiben nach 14,4 % Abschlag rund 1.200 Euro brutto übrig. Das ist ein Rechenbeispiel. Deine Zahl steht in deiner Renteninfo.
Wann geht es mit 65 ohne Abschlag?
Mit 65 gehst du ohne Abschlag, wenn du 45 Jahre Wartezeit erreicht hast. Zwei Jahre früher als die Regelaltersgrenze, und dafür keinen Abzug. Es hängt an der Frage, ob die Monate wirklich zählen. Nicht jede Zeit zählt für die 45 Jahre mit. Das prüft die Rentenversicherung für dich.
Welcher Weg passt zu dir?
Das hängt an drei Dingen: deinen Versicherungsjahren, deinem Geld bis zum Rentenbeginn und deiner Gesundheit. So sehe ich das. Wer mit 63 gehen will, sollte vorher wissen, was die 14,4 % im Monat bedeuten. Wer 45 Jahre voll hat, hat einen Vorteil. Und wer unsicher ist, holt sich zuerst den Versicherungsverlauf. Das ist der erste Schritt.
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Hinweis: Das sind allgemeine Informationen und Rechenbeispiele, keine Rentenberatung. Beträge brutto, vor Steuern und Krankenversicherung. Lass deine Situation bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Stand: Oktober 2026.
Zum Nachlesen:
- Regelaltersrente und Regelaltersgrenze: § 35 SGB VI
- Rente für langjährig Versicherte: § 36 SGB VI
- Rente für besonders langjährig Versicherte: § 38 SGB VI
- Abschlag bei vorzeitiger Rente: § 77 SGB VI
- Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

