Wer Teilrente und Job verbinden will, prüft vor dem Rentenantrag drei Dinge: die Steuer, die Aktivrente und die Rentenart. Der Grund: Nach bindender Bewilligung ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Mehr dazu steht in § 34 SGB VI. Wo ich fast danebenlag, erzähle ich dir im Video.

Das ganze Video findest du auf YouTube:

Darfst du neben der Teilrente arbeiten?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Du kannst die Rente unabhängig von der Höhe deines Verdienstes in voller Höhe beziehen. Eine Teilrente muss mindestens 10 % und darf höchstens 99,99 % der Vollrente betragen. Die Rentenversicherung rät trotzdem, jede Beschäftigung zu melden. Das schafft Klarheit. Für den Job heißt das: Deine Rente wird wegen eines hohen Verdienstes nicht mehr gekürzt.

Prüfpunkt 1: Wann beeinflusst der Rentenbeginn die Steuer?

Im Video geht es darum, dass der Rentenbeginn die spätere Besteuerung beeinflussen kann. Ein früher Start mit Teilrente kann sich in manchen Fällen lohnen. Das ist nur ein Hinweis. Wie es bei dir steuerlich aussieht, klärst du mit einer Steuerberatung.

Prüfpunkt 2: Bekommst du die Aktivrente?

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei. Nach den Angaben der Berliner Finanzverwaltung gilt das für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Selbstständige sind ausgeschlossen. Die Aktivrente kann erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze genutzt werden. Mit einer Teilrente vor der Regelaltersgrenze bekommst du sie deshalb nach dieser Regel noch nicht. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Prüfpunkt 3: Welche Rentenart wählst du?

Das ist der Punkt mit dem größten Gewicht. Nach § 34 SGB VI ist nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen. Du kannst es dir danach also nicht mehr anders überlegen. Darum lohnt sich der Blick auf die Rentenart vor dem Antrag. Nimm dir dafür Zeit. Ein Antrag ist schnell gestellt. Eine falsche Wahl lässt sich aber nach der bindenden Bewilligung nicht mehr korrigieren. Lies den Bescheid, bevor er bindend wird, und frag bei Zweifeln bei der Rentenversicherung nach.

Wie du die Entscheidung angehst, zeige ich dir im Video. Dort gibt es auch ein Rechenbeispiel.

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Hinweis: Das sind allgemeine Informationen und Rechenbeispiele, keine Rentenberatung. Beträge brutto, vor Steuern und Krankenversicherung. Lass deine Situation bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Stand: Oktober 2026.


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