14,4 % Abschlag, wenn du mit 63 in Rente gehst. Oder 7,2 %, bei exakt demselben letzten Arbeitstag. Der Unterschied liegt in dem, was zwischen Job und Rente passiert.

Ich habe das an meinem Lieblingsrentner Benno durchgerechnet. Das ganze Video findest du auf YouTube:

Bennos Ausgangslage

  • Jahrgang 1964, reguläre Rente mit 67
  • 43 Versicherungsjahre auf dem Konto
  • Mit 63 läge seine Rente bei 1.400 € brutto (Annahme)
  • Er will mit 63 aufhören

Weg 1: Rente mit 63

Benno geht vier Jahre vor seiner Regelaltersgrenze. Pro vorgezogenem Monat gibt es 0,3 % Abschlag, bei 48 Monaten sind das 14,4 %, und zwar dauerhaft. Aus 1.400 € werden rund 1.200 € brutto.

Weg 2: erst arbeitslos, dann Rente mit 65

Benno meldet sich mit 63 arbeitslos und stellt den Rentenantrag erst später. Ab 58 gibt es bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet wurde. Und der eigentliche Hebel: Während er Arbeitslosengeld bekommt, zahlt die Agentur für Arbeit weiter in seine Rentenkasse ein, auf Basis von 80 % seines früheren Bruttoverdienstes.

Im Beispiel sind das rund 60 € mehr Rente. Mit 65 fehlen nur noch zwei Jahre bis zur Regelaltersgrenze, der Abschlag sinkt auf 7,2 %. Aus 1.460 € werden rund 1.355 € brutto.

Das sind 157 € mehr im Monat, bei demselben letzten Arbeitstag.

Bennos Rechenbeispiel: Abschlag bei Rente mit 63 und mit 65

Und der Haken?

Na ja, es ist ein bisschen zu glatt. Benno kann nicht einfach gehen, wann er will. Irgendjemand muss sein Arbeitsverhältnis beenden, und je nachdem, wer das tut, kann die ganze Brücke ins Wanken geraten. Welche zwei Kniffe darüber entscheiden, ob sie wirklich trägt, siehst du im Video. Am Ende liegen bei Benno mehr als 260 € im Monat zwischen dem schlechtesten und dem besten Weg.

Dein nächster Schritt

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Mehr Videos zu Rente, Pflege und Finanzen ab 55 findest du auf meinem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@finanzbalance

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Hinweis: Das sind meine persönlichen Erfahrungen und Rechenbeispiele, keine Rentenberatung. Beträge brutto, vor Steuern und Krankenversicherung. Lass deine Situation bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.


Zum Nachlesen:

  • Abschlag bei vorzeitiger Rente: § 77 SGB VI
  • Dauer des Arbeitslosengeldes: § 147 SGB III
  • Rentenbeiträge während des Arbeitslosengeldbezugs: § 166 SGB VI
  • Die Zahlen zu Benno sind ein Rechenbeispiel aus meinem Video.

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