Die erste Brücke zur Rente wählst du selbst. Bei der zweiten entscheidet dein Körper mit. Eine Bekannte von mir ist da vor zwei Jahren durchgegangen, Anfang 60, Bandscheibe. An ihrem Fall habe ich verstanden, wie die Kette funktioniert.

Die Kette

  1. Etwa sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
  2. Krankengeld von der Krankenkasse, höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Das sind ungefähr eineinhalb Jahre.
  3. Aussteuerung: Das Wort klingt harmlos, hat es aber in sich. Die Krankenkasse zahlt nicht mehr, obwohl du vielleicht weiterhin krankgeschrieben bist. An dieser Stelle reißt bei vielen der Faden.
Die Kette von Lohnfortzahlung über Krankengeld bis zur Aussteuerung

Und danach?

Die Brücke geht noch weiter. Es gibt eine Regelung mit sperrigem Namen: die Nahtlosigkeitsregelung. Nach der Aussteuerung kannst du Arbeitslosengeld bekommen, obwohl du weiter krankgeschrieben bist. Das gilt, bis die Rentenversicherung über eine mögliche Erwerbsminderungsrente entschieden hat. Dein Arbeitsvertrag kann dabei auf dem Papier sogar noch bestehen.

Entscheidend ist das Timing. Meine Bekannte hat sich einige Wochen vor Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit gemeldet und das Schreiben der Krankenkasse mit dem Aussteuerungsdatum gleich mitgenommen. Nicht erst am letzten Tag.

Was ich im Video noch erkläre

Welche Zeiten für die Wartezeit zählen und welche nicht, was für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 gilt, und warum die Erwerbsminderungsrente ein eigener Topf mit eigener Prüfung ist. Auch den Unterschied zwischen Antrag und Bescheid erkläre ich dir dort.

Dein nächster Schritt

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Hinweis: Das sind meine persönlichen Erfahrungen, keine Rentenberatung. Gerade bei Krankheit gilt: Lass dich vor Entscheidungen bei der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung beraten.


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