Von deiner Bruttorente geht Geld für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Dazu kann Einkommensteuer kommen. Deshalb ist die Zahl auf dem Rentenbescheid nicht die Zahl, die auf deinem Konto landet. Wie viel am Ende bleibt, hängt von deiner Situation ab. Im Video rechne ich das an 1.800 Euro Bruttorente durch.

Das ganze Video findest du auf YouTube:

Warum ist die Bruttorente nicht dein Geld auf dem Konto?

Brutto heißt: vor Abzügen. Auf dem Rentenbescheid steht dieser Betrag. Bei Pflichtversicherten kommen die Abzüge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung dazu. Die Rentenversicherung überweist dir den Rest. Die Steuer ist ein eigenes Thema, dazu später mehr.

Wie viel zahlst du für die Krankenversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. So steht es in § 241 SGB V. Den Beitrag aus deiner Rente tragen du und die Rentenversicherung je zur Hälfte, das regelt § 249a SGB V. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse und kann sich ändern.

Nehmen wir an, du hast 1.800 Euro Rente brutto. Die Hälfte des allgemeinen Satzes sind 7,3 %. Das wären rund 131 Euro im Monat, noch ohne Zusatzbeitrag. Das ist ein Rechenbeispiel. Dein Betrag steht in deinem Rentenbescheid.

Wie viel zahlst du für die Pflegeversicherung?

Hier ist es anders. Den Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente trägst du allein. Das steht in § 59 SGB XI. Der Beitragssatz steht in § 55 SGB XI. Wer keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten. Eltern mit mehreren Kindern zahlen weniger. Die genaue Höhe findest du in deinem Rentenbescheid. Sie ändert sich, wenn der Gesetzgeber den Satz ändert.

In welcher Reihenfolge rechnest du?

Nimm den Bruttobetrag aus deinem Rentenbescheid. Zieh den Beitrag zur Krankenversicherung ab. Zieh den Beitrag zur Pflegeversicherung ab. Danach prüfst du, ob Steuer anfällt. So siehst du Schritt für Schritt, wo dein Geld hingeht.

Und die Steuer?

Ob du Steuern auf deine Rente zahlst, hängt von deiner ganzen Lage ab. Dazu gehören dein Rentenbeginn und weitere Einkünfte. Das ist ein Thema für sich. Hier reicht der Hinweis: Frag bei Fragen zur Steuer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Für deine Planung zählt der Betrag nach den Abzügen. Mit dem rechnest du.

Dein nächster Schritt

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Hinweis: Das sind allgemeine Informationen und Rechenbeispiele, keine Rentenberatung und keine Steuerberatung. Beträge brutto, vor Steuern. Lass deine Situation bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Stand: Oktober 2026. Beitragssätze und Zusatzbeiträge können sich ändern.


Zum Nachlesen:

  • Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung: § 241 SGB V
  • Wer trägt den Beitrag aus der Rente: § 249a SGB V
  • Pflegeversicherung, Beitragssatz und Zuschlag: § 55 SGB XI
  • Pflegeversicherung, Beitrag aus der Rente: § 59 SGB XI
  • Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

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