Wer kurz vor der Rente über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung nachdenkt, sollte diesen Teil zweimal lesen, bevor er unterschreibt. Beim Nachlesen für mein Video habe ich selbst zweimal geschluckt.

Wer beendet das Arbeitsverhältnis?

Am Beispiel von Benno (Jahrgang 1964, mit 63 raus, danach Arbeitslosengeld als Brücke bis zur Rente): Ob die Brücke trägt, hängt davon ab, wer den Job beendet.

  • Der Arbeitgeber kündigt: In der Regel kein Problem.
  • Benno unterschreibt einen Aufhebungsvertrag oder kündigt selbst: Dann wertet die Agentur für Arbeit das wie eine eigene Arbeitsaufgabe.

Was dann passiert

Die Folge heißt Sperrzeit: 12 Wochen lang gibt es kein Arbeitslosengeld. Dabei bleibt es nicht, denn der gesamte Anspruch schrumpft zusätzlich um mindestens ein Viertel. Aus 24 Monaten werden 18, also sind sechs Monate Brücke weg.

Es gibt Ausnahmen mit „wichtigem Grund“, zum Beispiel wenn ein Aufhebungsvertrag einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung zuvorkommt. Das muss man aber genau prüfen, und zwar vorher.

Sperrzeit verkürzt die Arbeitslosengeld-Brücke zur Rente

Gibt es einen Ausweg?

Ich habe einen gefunden. Er braucht ein volles Jahr Vorlauf, gute Planung und einen Puffer, den man selbst finanzieren muss. Dazu kommen zwei Stolperstellen, die schnell übersehen werden. Alles dazu siehst du im Video.

Dein nächster Schritt

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Hinweis: Das sind meine persönlichen Erfahrungen, keine Rentenberatung und keine Rechtsberatung. Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, lass dich beraten, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, einem Sozialverband oder einem zugelassenen Rentenberater. Mit Abfindung kommen Steuerfragen dazu.


Zum Nachlesen:

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