Auch auf die gesetzliche Rente kann Steuer anfallen. Wie viel davon steuerpflichtig ist, bestimmt der Besteuerungsanteil. Er hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wer 2026 beginnt, hat 84,0 %, wer 2027 beginnt, 84,5 %. Ob am Ende wirklich Steuer fällig wird, ist eine andere Frage. Im Video geht es um Brutto und Netto bei der Rente.

Das ganze Video findest du auf YouTube:

Was ist der Besteuerungsanteil bei der Rente?

Der Besteuerungsanteil sagt, welcher Teil deiner Jahresrente zum steuerpflichtigen Einkommen zählt. Der Rest bleibt steuerfrei. Die Tabelle steht in § 22 EStG. Für das Jahr 2026 liegt der Anteil bei 84,0 %. Für 2027 sind es 84,5 %, für 2028 sind es 85,0 %. Er steigt Jahr für Jahr weiter. Für 2040 nennt das Gesetz 91,0 %.

Gilt der Anteil für immer?

Der Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem deine Rente beginnt. Der steuerfreie Teil wird dann als fester Betrag festgeschrieben. Er gilt ab dem Jahr nach dem Rentenbeginn für die gesamte Laufzeit. Ändert sich der Jahresbetrag deiner Rente, wird der Freibetrag angepasst. Regelmäßige Rentenerhöhungen ändern ihn laut Gesetz nicht.

Heißt steuerpflichtig, dass du Steuer zahlst?

Nein. Steuerpflichtiger Anteil und Steuer sind zwei Dinge. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Bis zu dieser Grenze ist das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. So steht es in § 32a EStG. Dazu kommen weitere Abzüge, zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Nehmen wir an, du hast 1.800 Euro Rente im Monat und deine Rente beginnt 2026. Das sind 21.600 Euro im Jahr. Davon sind 84,0 % steuerpflichtig, also 18.144 Euro. Das ist noch nicht die Steuer. Es ist die Zahl, mit der die Rechnung beginnt. Ob und wie viel Steuer bleibt, hängt von Abzügen und anderen Einkünften ab.

Was kannst du jetzt tun?

Schau auf deinen Rentenbescheid. Dort steht dein Rentenbeginn. Daran erkennst du deinen Besteuerungsanteil. Sammle, welche weiteren Einkünfte du hast. Danach rechnest du Schritt für Schritt: erst den steuerpflichtigen Anteil, dann die Abzüge, dann den Vergleich mit dem Grundfreibetrag. Wenn du unsicher bist, frag eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Ich gebe hier keine Steuerberatung, nur einen Überblick.

Dein nächster Schritt

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Hinweis: Das sind allgemeine Informationen und Rechenbeispiele, keine Rentenberatung und keine Steuerberatung. Lass deine Situation bei der Deutschen Rentenversicherung und bei einer Steuerberatung prüfen. Stand: Oktober 2026. Steuerwerte können sich ändern.


Zum Nachlesen:

  • Besteuerungsanteil der Rente: § 22 EStG
  • Grundfreibetrag: § 32a EStG
  • Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

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